Die Corona-Pandemie: Ein Lehrstück in Sachen Volksgesundheit

 

Anfang des Jahres geht auf einem Fischmarkt in China erstmals ein sich bislang nur im Tierreich vermehrendes Virus auf Menschen über und breitet sich mit rasender Geschwindigkeit auf eine ganze Region Chinas aus. Die chinesische Regierung reagiert mit der alle technischen Mittel ausnutzenden konsequenten Rückverfolgung der Ansteckungswege, scharfen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit ihrer Bürger, dem kurzfristigen Aufbau einer gigantischen medizinischen Infrastruktur. In unserer „globalisierten“ Welt konnte es nicht ausbleiben, dass die Träger des Virus sich in alle Welt verteilen und als Ausscheider, so der medizinische Fachausdruck, die neuartige Krankheit in so ziemlich alle Teile der Welt einführen. Das Ergebnis: die Krankheit breitet sich rasant und von vielen neuen Zentren in alle Richtungen aus.

 

Die Expertenwelt ist sich einig: Das Virus ist hochinfektiös und die Krankheit verläuft für einen bedenklich hohen Anteil der Infizierten tödlich. Bislang gibt es weder eine medikamentöse Behandlung noch kann das Virus per Impfung neutralisiert werden. Weltweit werden die Inhaber der staatlichen Gewalt von ihren Expertenstäben von der Notwendigkeit überzeugt, die Ausbreitung der Infektion durch die weitestgehende Unterbindung sozialer Kontakte einzudämmen. Volksgesundheit wird zur prioritären Agenda der Politik, durchgesetzt mit allen zu Gebote stehenden Machtmitteln. Damit stellen sich folgende Fragen:

·         Was macht diese Krankheit so besonders und warum reagieren die Regierungen, wie sie reagieren?

·         Was ist der Inhalt der Vernunft, die der Staat über sein Volk verhängt, wenn er für sein „vernünftiges“ Vorgehen ohne Gewalt nicht auskommt?

·         Auf welche Interessen trifft er mit seiner gewaltsam verordneten Vernunft?

 

1. Die Besonderheit des Coronavirus und der staatliche Standpunkt seiner Bekämpfung

 

In Österreich kommt es am 25.Februar heurigen Jahres zu den ersten beiden Fällen von Erkrankungen am Coronavirus. Die österreichische Bundesregierung sieht sich – wenn auch mit einem bemerkenswerten Zeitverzug – zum Handeln genötigt. Bundeskanzler Kurz wollte erst noch von den österreichischen Experten in Sachen Epidemiologie und – wie man hört – auch von seinem Amtskollegen Benjamin Netanyahu überzeugt werden, dass Handeln unerlässlich Not tut. Zwischen den ersten Fällen von Corona-Erkrankungen in Österreich am 25.Februar und den ersten Maßnahmen liegen immerhin zwei ganze Wochen obwohl Island Ischgl schon am 5.März zum Risikogebiet erklärt hatte. Schließlich greift die Regierung zu einem sukzessive verschärften Containment der Bevölkerung. Mit 11. März werden alle größeren Veranstaltungen verboten. Ab 13.März werden einige Tiroler Gemeinden unter Quarantäne gestellt. Ab 16.3. werden die Universitäten, die Oberstufen der Schulen und sämtliche nicht für die Grundversorgung nötigen Geschäfte geschlossen, außerdem werden mit diesem Tag Ausgangsbeschränkungen verhängt. Zwei Tage später, am 18.3. werden auch die Unterstufen der Schulen geschlossen. Begleitet werden diese Maßnahmen durch ein Unterstützungspaket für die Wirtschaft.

 

Schon in den ersten Wochen des Lockdown wurde in öffentlichen Diskussionen in Presse und ORF die Frage aufgeworfen, ob die Maßnahmen der Bundesregierung nicht weit überzogen seien. So schreibt etwa „Der Standard“ schon im April:

 

Weltweit erkranken jedes Jahr Millionen Menschen an Grippe schwer, Hunderttausende davon sterben, zuletzt 2018/19 in Österreich rund 1400. Dennoch riegelt man deswegen keine Städte ab, verschiebt Großveranstaltungen oder macht stundenlange TV-Sondersendungen.“ (https://www.diepresse.com/5776382/heuer-schon-fast-80000-grippetote-was-corona-verdeckt, 7.4.2020)

 

Eine bemerkenswerte Stellung zu den Opfern der jährlich scheinbar naturgesetzlich wiederkehrende Grippewellen. Jährlich raffen diese wiederkehrenden Grippewellen genug Menschen dahin. Sowohl Politik als auch das öffentliche Bewusstsein stecken die aber einfach weg, sehen jedenfalls keinen besonderen Grund Maßnahmen irgendeiner Art zu setzen. Allerhöchstens sind sie der Anlass dafür, wieder einmal auf die Eigenverantwortung des gefährdeten Personenkreises zu verweisen, zur Grippeimpfung zu raten, nach den Grippesaisonen gefolgt von der Schuldzuweisung, dass dieser Rat wohl wieder einmal nicht ausreichend beherzigt worden sei. Die Opfer werden zwar bedauert, ansonsten wird aber nichts, worauf es in der Republik ankommt, durch die auch in diesem Fall in ausreichender Zahl anfallenden Toten wesentlich durcheinandergebracht. Der Alltag geht seinen gewohnten Gang. Anders beim Coronavirus. Das verlangt nach einer Erklärung.

 

Was die Regierung letztlich zu ihren einschneidenden Maßnahmen ins gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben der Republik veranlasst hat, worum es bei den im Rahmen der Eindämmung des Coronavirus getroffenen Maßnahmen geht, das wurde von Bundeskanzler Kurz in einem ZIB2-Interview am 7.April, in welchem er zum wiederholten Mal mit dem Grippe-Vergleich konfrontiert wurde, wie folgt klargestellt.

 

Das tut mir leid, das so direkt zu sagen, aber ich habe mich schon Anfang des Jahres geärgert, dass viele das Coronavirus mit der Grippe verglichen haben, ich habe auch im ZIB2-Studio vor mittlerweile sehr langer Zeit damals argumentiert, warum ich glaube, dass dieser Vergleich falsch ist. Und man kann das mittlerweile belegen, die Sterblichkeit beim Coronavirus ist wesentlich höher, ich kann mich nicht erinnern, dass bei der Grippe so viele Menschen Spitalsbehandlung oder Beatmung gebraucht haben, dass Intensivkapazitäten je nicht mehr gereicht hätten, also auch das kann man nicht vergleichen. Und dann ist auch die Ausbreitung der Krankheit eine ganz andere, bei der Grippe gibt es eine Impfung, beim Coronavirus nicht – und das wichtigste Argument, das Coronavirus ist hochansteckend, ein Gutteil der Infizierten hat keine Symptome, kann also anstecken ohne überhaupt zu wissen, dass sie selbst krank sind, und auch bei denjenigen, die Symptome haben, treten diese Symptome überhaupt erst nach einigen Tagen auf, und insofern kann man die beiden Krankheiten schlicht und ergreifend nicht miteinander vergleichen – und es ist absolut richtig, dass wir so gehandelt haben, wie wir gehandelt haben, alle Studien belegen, hätten wir diese Schritte nicht gesetzt, dann gäbe es eine massive Ausbreitung in Österreich mit bis hin zu hunderttausend Toten und die wenigen Länder, die zunächst einen anderen Weg gehen wollten, wie Großbritannien oder die Niederlande, haben nach wenigen Tagen ihre Strategie verändert.“ (ZIB 2, 7.4.2020)

 

Was lässt sich diesen Ausführungen entnehmen? Zunächst einmal, dass in einem modernen Staatswesen Massenerkrankungen – Kurz nennt im gegenständlichen Fall eine Zahl von drohenden hunderttausend Toten – politische Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Das gilt grundsätzlich auch für die Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen, die die Statistik hierzulande Jahr für Jahr als Todesursache Nr. 1 und 2 ausweisen. Ihre Ursachen – physischer und psychischer Druck, massenhafte Freisetzung von Kanzerogenen, usw. – gelten aber als unabwendbare Begleiterscheinung der landesüblichen Lebensführung, weswegen diese Krankheiten unter dem Stichwort Zivilisationskrankheiten abgehakt werden. Einmal „ausgebrochen“ werden nicht die genannten durchaus nicht unbekannten Krankheitsursachen aus der Welt geschaffen, sondern die Kranken mit dem nach Stand der Medizin passenden Medikament behandelt, auf dass sie mit den Belastungen ihrer Physis zurande kommen und auch weiterhin ihren Mann bzw. ihre Frau stehen können.

 

Ganz anders sieht der staatliche Handlungsbedarf bei Infektionskrankheiten aus. Bei denen heißt der staatliche Standpunkt „Verhinderung der Ausbreitung“ und da unterscheidet sich das Coronavirus in einem Punkt wesentlich von der „gewöhnlichen“ Influenza. Auch an der sterben zwar Jahr für Jahr genug Menschen, anders als für die Grippe gibt es aber für das Coronavirus bislang weder eine medizinische Behandlung noch die Möglichkeit einer Immunisierung durch eine Impfung. Außerdem ist dieses Virus deutlich heimtückischer. Ein großer Teil der Infizierten hat gar keine Symptome oder diese Symptome treten erst relativ spät auf, sodass sie längere Zeit gar nicht wissen, dass sie ansteckend sind. Darin liegt die Gefahr der Sprengung der Kapazitätsgrenzen der Intensivstationen der Spitäler durch eine große Zahl an Corona-Kranken, mit der Konsequenz, dass dann die erforderlichen Intensivbetten auch für alle anderen, die ein solches aus den verschiedensten Gründen bräuchten, nicht zur Verfügung stehen. Der Schluss der Regierung: Wenn die Ausbreitung mangels Impfung schon nicht verhindert werden kann, steht alles an staatlichen Zwangsmaßnahmen auf dem Programm, um diese Pandemie auf ein Maß einzudämmen, das das Spitalswesen möglichst verkraften kann.

 

 

Mitte März wird das COVID-19-Maßnahmengesetz beschlossen, das gemeinsam mit dem dadurch teilweise abgeänderten Epidemiegesetz und den darauf basierenden Verordnungen den ganzen Katalog von Kontroll- und Zwangsmaßnahmen enthält, die nichts dem Zufall oder gar der Einsicht der Betroffenen und deren Interesse an Gesundheit überlassen.

 

Dazu gehören: Anzeigepflicht, ein Statistikregister, die Absonderung Kranker, Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen, Überwachung, Schließung von Lehranstalten, Betriebsbeschränkungen und Schließung von Unternehmen, Verkehrsbeschränkungen im Inland und gegenüber dem Ausland,

 

Schulen und Universitäten werden in das Distance-Learning geschickt. Große Menschenansammlungen werden verboten. Sport- und Kulturveranstaltungen müssen abgesagt werden. Personen, die als „krank, aber mit milder Symptomatik“, oder – weil aus dem Ausland einreisend – „ansteckungsverdächtig“ klassifiziert werden, werden in Quarantäne geschickt, d.h. sie unterliegen einem strikten Ausgeh- und Kontaktverbot. Zwecks Rückverfolgung von Infektionsketten wird die Installierung eines Überwachungswesens in Gestalt einer App angedacht. Über die Bevölkerung werden scharfe Ausgangsbeschränkungen verhängt. Das Betreten öffentlicher Orte wird grundsätzlich verboten. Ausnahmen davon bestehen lediglich für die Betreuung und Hilfestellung von unterstützungsbedürftigen Personen, für die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, für berufliche Zwecke und für Spaziergänge mit im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen oder Tieren.

 

All das ist für den Fall der Übertretung mit empfindlichen Geldstrafen belegt. An den Strafdrohungen, die ihrem seuchenmedizinischen Werk Nachdruck verleihen, wird deutlich, dass der Gesetzgeber sich hier nur von einem Interesse und Gesichtspunkt leiten lässt. Er definiert sein ansteckendes Krankengut als eine öffentliche Gefahr und begegnet ihr mit genau den Mitteln, die das Universalrezept für eine gesunde Staatsgewalt in allen Arten von Krisen darstellen, mit Verboten und Strafen.

 

Wo bei einer nicht beherrschbaren, lebensbedrohlichen Krankheit ein übertragbarer Bazillus oder Virus als Ursache feststeht, hört der Angebotscharakter des staatlich organisierten Gesundheitswesens auf. Da ist nicht einfach jeder Einzelne in seiner Existenz bedroht und angehalten, zwecks Wiederherstellung seiner Gesundheit die Leistungen des Gesundheitswesens in Anspruch zu nehmen, da sieht der Staat sich herausgefordert. Er sieht sein Recht auf ein für alle Belange brauchbares Volk verletzt.

 

Die politisch Zuständigen beschönigen den Einsatz hoheitlicher Gewalt nicht, sondern sie rechtfertigen ihn mit den Geboten der seuchenmedizinischen Vernunft. Die Politik reklamiert für sich, dass sie im Sinne und im Interesse derer handelt, die sie ihren Maßregeln unterwirft. Dabei zeugt allein schon die Gewalt, die sie aufwendet, davon, dass der Zweck, den sie mit ihren Vorschriften verfolgt, nicht der der Betroffenen ist. Und das wirft zwei Fragen auf:

 

Was ist der Inhalt der Vernunft, die der Staat über sein Volk verhängt, wenn er für sein „vernünftiges“ Vorgehen ohne Gewalt nicht auskommt? Und: Auf welche Interessen trifft er mit seiner gewaltsam verordneten Vernunft?

 

2. Was ist der Inhalt der Vernunft, die der Staat über sein Volk verhängt, wenn er für sein „vernünftiges“ Vorgehen ohne Gewalt nicht auskommt?

 

Die Vernunft, die der Staat für seine Gewalt in Anspruch nimmt und mit ihr ins Werk setzt, ist eines jedenfalls nicht: die Verallgemeinerung eines gleichsam natürlichen Wunsches von Individuen gesund zu bleiben oder wieder gesund zu werden. Dies gilt sowohl für den stattgehabten Lockdown als auch für die jetzige Phase des schrittweisen Wiederhochfahrens der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kontakte. Weder haben die Menschen das Recht, sich den verordneten Quarantänemaßnahmen zu entziehen, noch dürfen sie umgekehrt aus Sorge um die Bedrohung der eigenen Gesundheit einfach ihren Dienst an Wirtschaft und Gesellschaft einstellen. Erwähnt seien hier nur die zu bedauernswerter Berühmtheit gekommenen Kassiererinnen. Von niemandem – auch nicht von den Kassiererinnen selbst – wurde die Frage gestellt, was deren Dienst so unverzichtbar macht, dass sie sich unbedingt der sehr realen Gefahr einer Ansteckung aussetzen mussten. Ähnlich bei der jetzt wieder ins Auge gefasste schrittweise Lockerung der Maßnahmen. Darüber zu befinden, sich – und damit auch im selben Haushalt lebende Angehörige – der Gefahr einer Ansteckung in Beruf und Gesellschaft lieber nicht auszusetzen, liegt nicht im Ermessen der Risikopersonen selbst, sondern ganz und gar beim Staat und seiner sehr eng gefassten Definition von Risikopatienten und zwar längs Kriterien, in denen die Gesundheit des einzelnen Betroffenen bestenfalls als einer neben anderen Faktoren vorkommt und sich also an diesen relativieren muss.

 

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Welche Bewandtnis es mit dem von Seiten des Staates verfolgten Zweck der Volksgesundheit hat, welche eigentümliche Ratio diesem Zweck eigen ist, das geht aus dem Verhältnis hervor, in das der Staat ihn stellt. Zugleich mit den von den verantwortlichen Politikern zur Seuchenbekämpfung für notwendig befundenen Beschränkungen des gewohnten Soziallebens in dieser Gesellschaft wird das ganz empfindlich beschädigt, wovon die Gesellschaft und der Staat leben. Da geht es nicht um einen Mangel an Konsumartikeln, nicht um den Zugriff auf Klopapier oder Rotwein. Einen echten Mangel an denen gab es nie! Was abgeht ist die Gelegenheit des Geldverdienens. Dieser Prozess des allgemeinen Geldverdienens wird empfindlich eingeschränkt.

 

Für die große Menge „unselbständiger“ Existenzen wird das Überleben zum Problem, weil ihre Unselbständigkeit in Wahrheit darin besteht, dass sie für das Geldverdienen auf ein Profitinteresse an ihrer Arbeit angewiesen sind. Der Schein „ihr Arbeitsplatz“ wäre in irgendeinem Sinn ihre Erwerbsquelle, wird mit der durch Einschränkungen des Kommerzes gebremsten Profitmacherein „ihres“ Unternehmens in einem Akt zunichte und gegen sie wahr gemacht. Das Unternehmen rettet sich – fürs erste–, so gut es geht durch Kündigungen. Lohnarbeit erweist sich als das, was sie immer schon ist, die abhängige Variable der ökonomischen Erfolge von Unternehmen und unterbleibt daher massenhaft, wo deren Erfolg in Frage gestellt wird; die damit wegbrechenden Lohnzahlungen werden zum Überlebensproblem der abhängig Beschäftigten und in weiterer Folge all der Dienstleister, deren Einnahmen an diesen Einkommen hängen.

 

Die Firmenwelt der Nation steht zwar ganz anders, auf Dauer aber auch nicht besser da. Sie braucht Kundschaft, die in vielen Abteilungen jetzt entfällt. Sie funktioniert über Lieferketten, die nicht mehr funktionieren. Verzögerungen beim Eingang von Zahlungen hält sie schlecht aus, weil – oder soweit – die schon vorweg an Gläubiger verpfändet sind. Und für den Kredit, mit dem sie wirtschaftet, haftet sie mit erwarteten Gewinnen, deren Eingang sich nicht verzögern und deren Höhe sich nicht vermindern darf; schon gar nicht so, dass die für Kreditschöpfung und -vergabe zuständigen Finanzunternehmen in Schieflage geraten.

 

Dieser ökonomische Schaden ist unschwer als einer kenntlich, der nicht einfach das Resultat davon ist, dass Menschen immer wirtschaften müssen, was sich in Zeiten einer Pandemie zweifelsohne schwieriger gestaltet, sondern ein Schaden, der der besonderen ökonomischen Verfasstheit unserer Gesellschaft geschuldet ist. Dabei sieht sich der Staat vor dem Dilemma, dass dieselben Maßnahmen, die für den Schutz der Menschen notwendig sind, das Gelingen seiner Konkurrenzwirtschaft beschädigen, von dem er sich und den gesamten Lebensprozess der Gesellschaft abhängig gemacht hat und weiterhin abhängig macht.

 

Die Notwendigkeiten dieser Geldwirtschaft setzt er keineswegs außer Kraft. Zu ihnen setzt er ins Verhältnis, was der Seuchenschutz gebietet. Für seine restriktiven Eingriffe ins nationale Geschäftsleben verlangt er sich eine höchstwertige Rechtfertigung ab: den Nachweis einer Notlage, die den Schaden für die Wirtschaft unumgänglich macht. Und in dem Sinn handelt er auch: Die Schädigung des Geldkreislaufs hält er mit aller Macht so gering wie seuchenmedizinisch vertretbar. Noch mehr Macht, nämlich per Schaffung von Geld, wendet er auf, um die trotzdem unerlässlichen Schäden zu kompensieren.

 

Wenn er die Volksgesundheit so ernst nimmt, dass er um ihretwillen den gesellschaftlichen Hauptzweck der Geldvermehrung tatsächlich leiden lässt, dann darf der nicht wirklich Schaden nehmen. Zwar kommt kein Staat darum herum, der Seuchenbekämpfung aktuell Vorrang vor dem ungestörten Fortgang des Erwerbslebens einzuräumen; aber wenn er das tut, dann tut er das so, dass kein Zweifel bleibt, warum er das tut: weil Volksgesundheit eine unerlässliche Bedingung für ein gesundes Wirtschaftsleben ist.

 

Wie die Überlegungen hinsichtlich noch tolerabler täglicher Ansteckungszahlen oder auch die nach der zulässigen effektiven Reproduktionszahl eindringlich zeigen, ist diese Volksgesundheit nicht damit zu verwechseln, dass soweit irgend möglich alle Gesellschaftsmitglieder von Krankheiten verschont bleiben mögen. Vernutzung des Volkes darf schon sein, solange sie nur zweckmäßig ist. Deswegen ist es zwar bedauerlich, wenn Jahr für Jahr an den schon erwähnten Herz-Kreislauferkrankungen oder an Krebs gestorben wird, lässt sich aber leider nicht verhindern. Vermeidung all der Umstände in Berufsleben oder in Sachen Zerstörung natürlicher Lebensumstände, die dafür verantwortlich sind, ließe nämlich zwar ganz sicher so einiges an Krankheiten gar nicht erst entstehen. Mit den Erfordernissen eines modernen Wirtschaftsstandortes verträglich wäre das aber nicht. Massenhaftes Sterben an einer Virusinfektion ohne jedes politische oder wirtschaftliche Weiß Warum, dagegen bringt er in Anschlag, was notwendig und geboten ist. Sein Volk als Basis seiner ökonomischen und politischen Macht lässt er sich nicht von einer Viruserkrankung beschädigen.

 

Kurz gefasst: Wenn der Staat sich einer Infektionskrankheit annimmt und dafür sogar den normalen Geschäftsgang im Land partiell lahmlegt, dann geht es ihm um die Tauglichkeit seines Volkes für diesen Geschäftsgang: Das ist die eigentümliche Ratio des Zwecks Volksgesundheit, die ihn vom Gesundheitsinteresse der Individuen, die dem Staat als Volk dienen, unterscheidet. Mit seinem Einsatz für diesen Zweck dient der Staat der nationalen Geldwirtschaft, die er beschränkt. Er sichert eine ihrer unverzichtbaren Voraussetzungen, setzt die „Vernunft“ dieses Systems durch – gewaltsam und auf dessen Kosten.

 

3. Auf welche Interessen trifft der Staat mit seiner gewaltsam verordneten Vernunft?

 

Die Maßregeln der Politik, mit denen die Bürger zu gesundheitspolitisch vernünftigem Verhalten genötigt werden, treffen weder auf ein naives Interesse der Bürger an Gesundheit, das mit medizinischer Aufklärung eventuell zu wirklich sachgerechtem Verhalten anzuleiten wäre, noch auf eine urmenschliche Neigung zur Unvernunft, gegen die man mit seuchenmedizinischen Argumenten wenig, nur mit Gewalt das Nötige ausrichten könnte. Mit seinen Vorschriften greift der Staat, an vielen Stellen sehr hart in ein materielles Interesse ein, das aus der von ihm selbst gesetzten Notwendigkeit des Geldverdienens folgt. Es ist dieses gar nicht natürliche Interesse an einem Überleben unter dem Regime „des Marktes“, also unter den Bedingungen der staatlich verfügten und konsequent durchgesetzten Eigentumsordnung, das den gesundheitspolitischen Zwangsmaßnahmen der Regierungen entgegensteht. Das umso mehr, weil die für Geld arbeitende Bevölkerung gewohnheitsmäßig davon ausgeht, dass die eigene Gesundheit keineswegs ihr „höchstes Gut“ ist, sondern eine unentbehrliche Voraussetzung für den notwendigen Gelderwerb, das wichtigste Mittel, die damit verbundenen Notwendigkeiten durchzustehen. So zeugt die für Mitte Mai vom Gesundheitsministerium angekündigte Einstufung der erwerbstätigen Bevölkerung anhand der bei der Sozialversicherung aufliegenden Medikation in Corona-Risiko-Personen bei so manchem Werktätigen für alles andere als Beruhigung darüber, dass er dadurch gegebenenfalls Anspruch auf bezahlte Freistellung zum Schutz seiner Gesundheit hat, sondern für Panik, dass er bei Bekanntwerden seiner Einstufung seinen Job verlieren könnte. Insofern stehen die Adressaten der staatlichen Pandemie-Bekämpfung gleich schon auf dem Standpunkt der Funktion ihrer gesundheitlichen Verfassung für ihr Durchkommen in der Marktwirtschaft; insoweit komplementär zum Staatsinteresse an Volksgesundheit, also an einem für Gelderwerb tauglichen Volk; eben deswegen aber gar nicht auf der Linie dieses Staatsanliegens und einer daraus abgeleiteten restriktiven Gesundheitspolitik: Die durchkreuzt ja das private Kalkül mit der Not des Geldverdienens und der eigenen Konstitution als Voraussetzung dafür. Speziell für nicht infizierte oder symptomfreie Geldverdiener sind die drastischen von oben verordneten Maßnahmen schwer einzusehen und alles andere als ein geschenkter Sonderurlaub. Deswegen verlangen die materiell Geschädigten auch vom Staat finanzielle Entschädigung, legen ihre Obrigkeit also „von unten“ auf den „von oben“ verfolgten politökonomischen Sinn und Zweck der seuchenpolitischen Maßregeln fest: darauf, dass staatliche Gesundheitspolitik doch Dienst am marktwirtschaftlichen Gelderwerb ist und sich daran zu relativieren oder Kompensation zu leisten hat. Und im Rahmen ihres Kalküls lässt die Staatsmacht sich darauf sogar ein.

 

Was den Konsens zwischen Regierung und Regierten im Zeichen der gesundheitspolitischen Vernunft mit der Dauer der verhängten Ausgangssperren zunehmend belastet, das ist der Umstand, dass die Politik mit ihren restriktiven Maßnahmen nicht nur auf das Geldinteresse diverser Kategorien von Werktätigen trifft, sondern auf bürgerliche Individuen, die sich die Notwendigkeiten des Berufslebens als selbstbewusst zu meisternde Herausforderung, den Zwang zur Konkurrenz als persönliche Karrierechance zurechtgelegt haben; als Erfolgsweg, in dessen autonome Gestaltung sie sich von niemandem hineinreden und schon gar nicht von politischen Autoritäten hineinpfuschen lassen. Bei denen weckt der Staat einen Widerspruchsgeist, der definitiv ganz und gar ein Produkt der Geschäftsordnung ist, die er seiner Gesellschaft verpasst hat, nämlich ein Resultat der selbstbewussten Anpassung des freien Individuums an deren Räson. Wieder einmal, dieses Mal unter einem anderen Vorzeichen, beginnen Debatten über einen „Generationenkonflikt“. „Schutz der älteren Menschen, gut und schön“, aber muss ich als junger und gesunder Mensch deswegen meiner Einkommensquelle verlustig gehen? So in etwa lauten die Einwände, die in der Zeit der Ausgangssperre in den Medien nachzulesen sind. Mit seinen prophylaktischen Zwangsmaßnahmen beleidigt er die Aktivisten seines eigenen Ladens. Konsequent uneinsichtig sind die aber auch nicht: Schließlich ist die aus Ehrgeiz und Konkurrenzdenken der anderen erwachsende Unvernunft der anderen anders als mit Zwang nicht zur Räson zu bringen – eine Entdeckung, die überhaupt viele mit der staatlichen Gesundheitspolitik versöhnt.

 

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Besonders empfindlich treffen die staatlich verhängten Beschränkungen das soziale Leben seines Volkes, und zwar des gesamten, dort, wo es gar nicht um Gelderwerb und Karriere geht, sondern um den Lebensgenuss, für den die Menschen sich den Notwendigkeiten des marktwirtschaftlichen Erwerbslebens fügen und für den das alles sich lohnen soll. In das kleine Reich der Freiheit, das in der verbleibenden freien Zeit und in dem verdienten Geld sein Maß hat und seine Grenzen findet, die bürgerliche Privatsphäre, lassen die Besitzer eines freien Willens sich überhaupt nicht gerne hineinregieren. Das umso weniger, weil das ohnehin dauernd passiert, und weil das nach besten Kräften autonom gestaltete Privatleben ohnehin schon mit den Pflichten und den Notwendigkeiten eines Lebens im kapitalistisch-demokratischen Gemeinwesen ziemlich ausgefüllt ist. Selbst der Rest freier Betätigung, der da im Durchschnitt übrig bleibt, gehorcht zum großen Teil dem gar nicht natürlichen Bedürfnis, sich vom beruflichen und sonstigen Alltag zu erholen und für dessen Bewältigung wiederherzustellen. Die Gewohnheiten, die die Menschen dafür ausgebildet haben, werden durch die staatliche Corona-Politik gestört – entsprechend wird jetzt über die fehlende Kinderbetreuung durch Omas, Kindergärten und Schulen gejammert; zu enge Wohnungen ohne jede Möglichkeit des Entkommens; keine Möglichkeiten zum Besuch von Lokalen oder Fußballspielen; kein Freiraum fürs Party-Machen werden beklagt. Auch hier trifft der Staat mit seiner Sorge um die Tauglichkeit des Volkskörpers auf wenig Gegenliebe bei Leuten, die in ihrer privaten Lebensführung Produkte des Systems sind, dessen Bestand sich der auf seinem Gewaltmonopol beruhenden Rechtsordnung verdankt. Hier, im staatlich zugestandenen Refugium freier Selbstbestimmung, ist das Bedürfnis nach Rücknahme der verhängten Beschränkungen am lebendigsten; zugleich ist hier viel Erfindungsgeist am Werk, wie sich staatliche Vorschriften umgehen, aber auch, wie sie sich erträglich gestalten lassen. Und solange das gelingt – Radio und Fernsehen geben sich hier die größte Mühe –, hält sich die unausbleibliche Unzufriedenheit in Grenzen.

 

Zur Vorstellung eines Widerstands gegen die Staatsgewalt, einer ideellen Aufkündigung des gewohnten staatsbürgerlichen Gehorsams führt die in der Privatsphäre akkumulierte Unzufriedenheit da, wo das Bedürfnis nach freier Betätigung mit besonderer Entschiedenheit den Übergang zum Standpunkt des Rechts auf ungestörtes Tun und Lassen macht. Dieser Übergang liegt dem bürgerlichen Individuum so nahe, dass es ihn in der Regel gar nicht explizit macht, weil es da gar keinen Unterschied wahrnimmt – woran einmal mehr zu sehen ist, dass der Privatmensch als Kreatur der staatlichen Rechtsordnung agiert und reagiert, die Staatsgewalt also gerade in der Privatsphäre ihrer Bürger auf ihr eigenes Produkt trifft, wenn sie dort mit ihren seuchenpolitischen Maßregeln ein trotziges Rechtsbewusstsein aufweckt. Klar ist damit allerdings auch, dass es Sache einer kleinen radikalen Minderheit bleibt, den Staat deswegen eines Übergriffs oder gar Anschlags auf die bürgerlichen Freiheitsrechte zu verdächtigen, die er doch selber gewährt und deswegen in höchsten Ehren halten müsste.

 

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Seinen festen Platz hat dieser Verdacht in der demokratischen Öffentlichkeit an ganz anderer Stelle. Man kennt da die Fälle in der Staatenwelt, wo die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nur ein Vorwand für die Regierungen sind, sich zu diktatorischen Praktiken ermächtigen zu lassen; wo speziell die auch für Bekämpfer der Pandemie durchaus attraktive Idee, Bewegungen und Begegnungen von Infizierten und Infektionsgefährdeten digital aufzuzeichnen und die Bewegungsprofile für Warnungen zu benutzen, für den Ausbau von Volkskontrolle und Unterdrückung missbraucht wird. Ob eine solche Anklage im Einzelfall zu begründen ist, spielt weniger eine Rolle; zur Illustration eines ohnehin feststehenden Feindbilds von „autoritären“ bis „diktatorischen Regimen“ taugt sie allemal. Ebenso wie der damit eigentlich schlecht zusammenpassende, aber ganz leicht passend gemachte Vorwurf, eine von demokratischen Sittenwächtern geächtete Regierung hätte das Infektionsgeschehen in ihrem Land sträflich unterschätzt, heimtückisch verheimlicht oder beides zugleich.

 

Eine ganz besonders besorgte Minderheit wird allerdings auch im Hinblick auf die eigene Nation bedenklich, wenn sie z. B. daran denkt, dass in Corona-Zeiten entfallende Gottesdienste die Religionsfreiheit gefährden oder Demonstrationen unterbleiben müssen. Die Sorge gilt den demokratischen Grundrechten. Die leiden unter einem Ausgehverbot ebenso wie unter den Bedingungen seiner Aufhebung. Es wird in der Regel gar kein Anliegen benannt, für das man z.B. aktuell gerne demonstriert hätte – es geht irgendwie ums Prinzip. Und je entschiedener es darum geht, umso mehr sind die kritischen Stellungsnahmen vom Geist der Verantwortung für das Gemeinwesen geprägt, dessen bisherige Verfassung man – trotz allem … – so lieb gewonnen hat: Dessen wirklichen Chefs wird ein Dilemma zwischen Freiheit und Volksgesundheit attestiert, das sie womöglich verkehrt auflösen könnten, und in Erinnerung gerufen, dass ein allzu forsches Vorgehen ihnen und ihrer Demokratie schlecht zu Gesicht steht und Sympathiewerte kosten würde. So etwas wie eine Absage an die politische Gewalt, die die demokratisch regierte Zivilgesellschaft offensichtlich nötig hat, geschweige denn an die Gesellschaft, die ohne flächendeckendes Gewaltmonopol nicht auskommt, wird aus solcher Sorge um die demokratischen Werte jedenfalls nicht. Es langt ja nicht einmal zu einer Frage nach dem Begriff der Volksgesundheit, um die der Staat sich so intensiv kümmert.

 

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An dessen Stelle tritt bei Staatskritikern, die sich an Radikalität nicht übertreffen lassen wollen, der Vorwurf, der Staat täte dafür zu wenig. Die Unzufriedenheit mit der Gesundheitspolitik und dem Gesundheitswesen wird damit gleichgesetzt, dass da etwas „schief“ gelaufen sein muss. Wer so kritisiert, merkt nicht, dass das, worauf sich seine Unzufriedenheit bezieht, als Gegenstand der Kritik zugleich aus dem Schneider ist. Der landet nie mehr bei der Frage, woher die von ihm beanstandeten Mängel in einem Gesundheitswesen kommen und der Auskunft darüber, dass ein Gesundheitswesen, das dem Kapitalismus dient, unter die Kategorie der notwendigen Unkosten – der faux frais – des Systems fällt auch dementsprechend aussieht. Das kommt davon, wenn der Wille zu unnachsichtiger Staatskritik sich mit dem Standpunkt der Verantwortung fürs Bessermachen verbindet. Die Sehnsucht nach einem richtigen Leben im Falschen stirbt auch am Coronavirus zuletzt.

 

 

Literaturtipp: Artikelreihe des Gegentandpunkt-Verlags - https://de.gegenstandpunkt.com/ - zur Corona-Pandemie:

Was Deutschland bewegt

Februar:Pandemie I + Migrantenflut= Doppelkrise. So war Globalisierung nicht gemeint!

März ff: Pandemie III. – Die wirkliche Doppelkrise

Frühling in Deutschland: Pandemie IV – Belastungsprobe

Pandemie V: Exkurs zum Thema Volksgesundheit

Pandemie VI – Hinterher wird nichts mehr so wie vorher sein – von wegen!

Pandemie IX: Von der Pandämie zum Pandämonium des Bösen. Die Bürger und ihre ultimative Wahrheitsfrage – wer ist schuld an der ganzen Misere?!

Pandemie X: Die „Öffnungsdiskussionsorgie“. Geschäft, Leben, Freiheit, Würde – schweres Geschütz gegen seuchenpolitische Vorsicht